AGB Aus- und Weiterbildung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kurse, die der Aargauer Turnverband (ATV) organisiert. Mit der Anmeldung werden sie verbindlich anerkannt. Angaben zu Ort, Zeit, Kosten und Mitzubringendem sind dem jeweiligen Kursaufgebot zu entnehmen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die vom ATV bezeichnete Stelle und ist verbindlich. Die Teilnahme kommt mit der Bestätigung des Kursplatzes zustande.

3. Kurskosten und Zahlung

Die Kurskosten richten sich nach dem in der jeweiligen Kursausschreibung aufgeführten Kursprofil (z. B. Mitglied ATV, ausserkantonale Leitende, übrige Teilnehmende). Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt und ist gemäss der in der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

4. Abmeldung

Abmeldungen haben begründet und per E-Mail an info@turnsport.ag zu erfolgen und sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn einzureichen. Ausserordentliche Abmeldungen ab drei Tagen vor Kursbeginn sind direkt an die Kursleitung zu richten.

5. Kurzfristige Abmeldung und Nichterscheinen

Für Abmeldungen nach Ablauf der Abmeldefrist sowie für unentschuldigtes Fernbleiben kann der ATV eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 zur Deckung des Verwaltungsaufwands erheben. Bereits bezahlte Kurskosten werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

6. Teilnahme und Qualifikation

Ein Kurs gilt als bestanden, wenn die teilnehmende Person aktiv am gesamten Kurs teilgenommen und die geforderten Leistungen erfüllt hat. Späteres Eintreffen oder vorzeitiges Verlassen des Kurses ist nicht gestattet und kann zum Nichtbestehen führen. Die Beurteilung erfolgt durch die Kursleitung.

7. Versicherung

Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Die als turnende ATV/STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmenden sind gemäss Reglement bei der Sportversicherungskasse des STV (SVK) gegen Unfälle (in Ergänzung zu Drittversicherungen), Brillenschäden und Haftpflicht versichert. Für alle übrigen Teilnehmenden ist die Versicherung – insbesondere gegen Unfall und Krankheit – Sache der teilnehmenden Person.

8. Haftung

Für alle vom ATV organisierten Kurse schliesst der ATV sämtliche Haftung für entstandene Schäden, soweit gesetzlich zulässig, aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der ATV nicht haftbar gemacht werden. Aus dem Nichterreichen der Kursziele bzw. bei Nichtausstellung der Kursbestätigung können die Teilnehmenden keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Kursgebühren. 

9. Kursabsage durch den ATV

Der ATV behält sich vor, Kurse aus organisatorischen Gründen (z. B. ungenügende Teilnehmerzahl, Ausfall der Kursleitung, höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

10. Pflicht zur Bereitstellung von Personendaten

Der ATV bearbeitet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Personendaten zur Organisation und Durchführung der Kurse sowie für damit zusammenhängende Zwecke (z. B. Hinweise auf weitere Angebote). Soweit erforderlich, können Daten an beteiligte Stellen weitergegeben werden – etwa an den Schweizerischen Turnverband, Kreisturnverbände, Vereine oder J+S/BASPO. Es gelten das schweizerische Datenschutzgesetz sowie die Datenschutzerklärung des ATV (turnsport.ag/datenschutz), die im Übrigen massgebend ist.

11. Bild- und Tonaufnahmen

An Kursen können Foto- und Videoaufnahmen für die Kommunikation des ATV entstehen. Teilnehmende, die mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind, teilen dies vor Kursbeginn der Kursleitung mit; im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des ATV.

12. Änderung der AGB

Der ATV behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Fassung; diese kann für den betreffenden Vertrag nicht einseitig geändert werden.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder die Erfüllung unmöglich werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck rechtlich am nächsten kommt. Gleiches gilt bei einer Lücke.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des ATV, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände (z. B. für Konsumentinnen und Konsumenten) entgegenstehen.

 

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