20. Dezember 2021
Der Bundesrat hat nach seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 weitere Verschärfungen der Massnahmen gegen den Anstieg der Corona-Infektionen beschlossen. Diese betreffen auch den Sportbereich und gelten ab Montag, 20. Dezember 2021.
Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.