Geschäftsbedingungen für Aus- und Weiterbildungen

1. Grundsatz

Der Aargauer Turnverband (ATV) ist bestrebt, qualitativ einwandfreie Aus- und Weiterbildungskurse sowie Seminare anzubieten. Hohe Kundenzufriedenheit und persönliche Betreuung der Teilnehmer stehen im Zentrum der täglichen Arbeit des Aargauer Turnverbandes.

2. Leistungen und Preis

Inhalte, Ziele, Leistungsumfang und Details über die Durchführung sowie der Preis und die Zahlungskonditionen des gewählten Kurses sind den jeweiligen Kursausschreibungen zu entnehmen.

Die Kursausschreibungen sind integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle aktiv turnenden ATV-Mitglieder profitieren von einem Mitgliedertarif.

3. Anmeldungen

Sofern nicht anders angegeben, erfolgen die Anmeldungen online über www.turnsport.ag.

Kursanmeldungen sind verbindlich.

Der Teilnehmer erhält mit den gemachten Angaben umgehend eine Anmeldebestätigung per Mail.

4. Durchführung des Kurses

Die Anmeldebestätigung ist keine Zusicherung für die Durchführung des Kurses. Ein Kurs wird nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt.

Nach Anmeldeschluss ca. 2 – 3 Wochen vor dem Kurs erhalten die Teilnehmer eine Mail mit weiteren Informationen zum Kurs. Diese Mail gilt als definitive Bestätigung für die Durchführung des Kurses.

5. Kursplätze und Durchführung

Eine Mindestzahl von Anmeldungen ist für jede Durchführung erforderlich. Ansonsten behält sich der ATV das Recht vor, den Kurs abzusagen. Allfällig einbezahlte Kurskosten werden den Teilnehmern vollumfänglich zurück erstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Wenn die eingegangenen Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl überschreiten, ist das Eingangsdatum der Anmeldung für die Berücksichtigung eines allfällig frei werdenden Kursplatzes entscheidend.

6. Zahlungsmodalitäten

Die Kurskosten können den jeweiligen Ausschreibungen entnommen werden.

Bei einer Teilnehmeranzahl von bis zu 20 Teilnehmenden wird das Kursgeld bar oder via TWINT am ersten Kurstag eingezogen.

Bei einer Teilnehmerzahl von über 20 Personen wird mit der Kursbestätigung eine Rechnung zugestellt

Das Kursgeld ist 30 Tage nach Rechnungserstellung zu begleichen. Kursteilnehmer, welche zur Zahlung ermahnt werden müssen, haben zu den ordentlichen Kursgebühren zusätzlich pro Mahnung je eine Mahngebühr von CHF 50.00 zu bezahlen.

Die Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

7. Kursunterlagen

Alle abgegebenen bzw. online aufgeschalteten Kursunterlagen unterliegen dem Urheberrecht.

Sämtliche Rechte für die im Kurs abgegebenen, online aufgeschalteten oder benutzten Unterlagen verbleiben vollumfänglich beim Aargauer Turnverband und deren Referenten.

Die Kursunterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen weder verkauft, kopiert noch einer anderen Person zum Studium überlassen werden.

8. Abmeldungen

Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Bis zu einem Monat vor Beginn kann die Anmeldung ohne Kostenfolge zurückgezogen werden.

Bei einem Rückzug der Anmeldung nach diesem Zeitpunkt werden

  • innerhalb von zwei bis vier Wochen vor Kursbeginn 50% der Kosten fällig;
  • innerhalb weniger als 14 Tage vor Kursbeginn 75% der Kosten fällig.

Erfolgt die Abmeldung während des Kurses, so ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.

Ausgenommen von dieser Regel sind nur Absenzen aus eigenen gesundheitlichen Gründen unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder bei Todesfall in der Familie.

Sofern eine Absenz infolge gesundheitlichen Gründen eines Familienmitglieds besteht, kann der ATV davon absehen.

Statt einer Abmeldung kann auch eine andere Person den Kurs besuchen, falls keine Warteliste besteht.

9. Abweichende Annullationsbedingungen von Drittpartner

Der ATV behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung oder Ähnliches zusätzlich zu verrechnen. Hier können zeitlich abweichende Annullationsbedingungen von Partner (Hotel, Bergbahnen, etc.) zum Tragen kommen.

10. Kurse mit Jugend und Sport (J+S)

Bei allen Kursen mit dem J+S-Logo ist die Aus- und Weiterbildung von Leitern mit J+S integriert. Für die Zulassung zu den J+S Kursen wird das Kalenderjahr des 18. Geburtstages verlangt. Bei J+S-Angeboten muss die Anmeldung durch den J+S-Coach via Online-Anmeldung erfolgen (www.jugendundsport.ch) oder mit dem J+S-Formular an den Organisator eingereicht werden.

11. Erwerbsausfallentschädigung (EO-Karte) bei J+S-Kursen

Anrecht auf Erwerbsentschädigungen haben nur Teilnehmer von Kursen, die vom BASPO oder einem kantonalen Sportamt durchgeführt werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bezahlt der Bund keine Erwerbsausfallentschädigung bei Kursen, die von nationalen oder kantonalen Sportverbänden organisiert werden.

12. Haftung / Versicherung

Der Aargauer Turnverband lehnt jegliche Haftung für sich oder für die von ihnen angestellten bzw. beauftragten Personen ab, abgesehen bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit.

Die als turnende STV-Mitglieder deklarierten Teilnehmer sind gemäss Reglement bei der Sportversicherungskasse (SVK) des STV für Haftpflichtschäden sowie Unfallzusatz versichert. Ansonsten ist der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung Sache des Teilnehmers.

Für Schäden, die Teilnehmer aufgrund der Inhaltsvermittlung des Kurses Dritten zufügen, haftet der Aargauer Turnverband nicht.

13. Datenschutz / Bildveröffentlichungen
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die persönlichen Daten der Anmeldung für interne Zwecke gespeichert und verwendet werden.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass allfällig gemachte Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit des Aargauer Turnverbandes genutzt werden dürfen.

14. Schlussbestimmungen

Der Aargauer Turnverband behält sich vor, Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation im Sinne von Verbesserungen vorzunehmen.

Zur leichteren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form gewählt. Die Bestimmungen gelten auch für weibliche Personen.

Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz des Aargauer Turnverbandes.

Mit der Anmeldung werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt.

 

Lenzburg, im August 2022

 

 

 

 

                                    

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