Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine

28. November 2022

Auf den 1.1.2023 wird die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Steuerpflicht für nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bei der Mehrwertsteuer (MWST) von bisher CHF 150’000 auf CHF 250’000 erhöht.

Bist du mit deinem Verein oder gemeinnützigen Institution bisher im MWST-Register eingetragen und erzielen weniger als CHF 250’000 Umsatz mit steuerbaren Leistungen, dann solltest du prüfen, ob die Abmeldung per 1.1.2023 bei der ESTV Sinn macht. Da mit der Abmeldung aus dem MWST-Register auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug wegfällt, kann es auch von Vorteil sein, weiterhin freiwillig registriert zu bleiben.

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